Dass auch Verein mit den Daten ihrer Mitglieder und anderer Beteiligter DSGVO-konfrom umgehen müssen, ist bekannt. Besteht aber genauso viel Sicherheit bei der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss? Was ist zu tun, wenn dies nicht der Fall ist?
Zu Beginn mag es kompliziert erscheinen sich als Verein an all die Normen der Datenschutzgrundverordnung zu halten. Das ist auch verständlich, denn früher oder später wird eine fachkundige Person eingeschaltet werden müssen. Bis Sie sich aber für diesen Schritt entschlossen haben, gibt es einige Dinge, die Sie jetzt schon tun können, um datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren und nicht allzu großen Aufwand erfordern.